Aktuelle Seite:

Aqualine Brunnenbau :: Impressum

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG


Aqualine Brunnenbau GmbH
Welps Esch 13
48369 Saerbeck

Handelsregister: HRB 12640
Registergericht: Amtsgericht Steinfurt
Vertreten durch: Jürgen Voß und Pascal Voß

Kontakt:

Telefon:

02574 981930

Telefax:

02574/939 18 14

E-Mail:

info@aqualine-brunnenbau.de oder über Kontaktformular

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 179956833

Handwerkskammer

Handwerkskammer Münster
Betriebsnummer: 41534931

Zertifizierung Brunnenbau und Geothermie

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:

Titel: Juergen Jotzo  / pixelio.de
Restliche Bilder Aqualine

 

Quelle: http://www.e-recht24.de

 

Die Bohrungen führen nur Firmen aus, die nach W120 zertifiziert sind

 

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Zur Datenschutzerklärung

 

Quellverweis: eRecht24 Disclaimer, Disclaimer eRecht24

 

 

AGBs und wichtige Hinweise der Aqualine Brunnenbau GmbH

1. Vertragsgrundlage 

1.1. Vertragsgrundlage ist das Gesetz. Die VOB wird ausgeschlossen! Ergänzend gelten die nachfolgend aufgeführten Bedingungen. Der Bauherr trägt das Baugrundrisiko lt. BGB. 

1.2. In den Angeboten sind Schutzverrohrungen bis zu 20m im Preis enthalten.

2. Bauseitig sind folgende Leistungen zu erbringen:

2.1. Sicherstellung der Wasser- und Stromversorgung in einer max. Entfernung von 50m (Hydrantenstandrohr QN 12-16, Baustrom 32A – abgesichert mit Charakterisierung „C“ oder „K“). Anfallende Kosten trägt der Auftraggeber.

2.2. Frei Zu- und Abfahrt bei jeder Witterung für Bohrgerät und LKW (16t). Mindestbreite Einfahrt und Zufahrt für das Bohrgerät 3m. Der Bohrplatz (mind. 4x10 m) muss tragfähig für Bohrgeräte bis 16t sein. Die Bohrpunkte müssen frei gefahrbar sein.

2.3. Die Erkundung vorhandener Wasser- und/oder Abwasserleitungen, Gas-/Öl- oder Fernwärmeleitungen, Strom oder Telefonkabel usw., sowie Lieferungen der entsprechenden Planungsunterlagen obliegt dem Bauherrn. Unsere Kalkulation beruht auf der Annahme, dass im Bereich der Bohrungen und der Rohrleitungsgräben keine vorgenannten Leitungen vorhanden sind. Ist der Arbeitsbereich nicht frei von wasserführenden Leitungen, so ist der Mindestabstand von 1m einzuhalten. Im Kreuzungsbereich muss mittels Handschachtung  (alternativ Isolierung mit Arnaflex) – Kosten sind vom Bauherrn/Auftraggeber zu tragen – gearbeitet werden. Dieses ist gesondert zu vergüten. Bei Bohrbeginn ist eine Einweisung zwingend erforderlich, da wir keine Haftung an Beschädigungen der Grundleitung(en) übernehmen. Eine Haftung für Schäden an Kabel und Leitungen, die uns nicht bezeichnet wurden bzw. in den uns übergebenen Planungsunterlagen nicht enthalten sind, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bezugspunkte müssen klar erkenntlich sein oder vom Vermesser angegeben werden, damit man die Bohrpunkte einmessen kann. Leitungsfreiheit ist bei Bohr- und Anschlussarbeiten erforderlich, da sonst Stillstände entstehen, die ebenfalls gesondert zu vergüten sind.

2.4. Verschmutzungen, die unvermeidbar durch das Austreten von Bohrstaub oder Spritzwasser entstehen, sind durch den Bauherrn zu entfernen. Gefährdete Objekte sind bereits vor Beginn der Arbeiten durch geeignete Maßnahmen wie Folien, Planen etc. durch den Bauherrn zu schützen.

2.5. Falls extra (ausdrücklich) erwünscht: Handschachtung/Suchschachtung für Bohrpunkte sowie Grabenverläufe oder Abwasserleitungen der Wassergaswerke sind gesondert zu beziffern und vom Bauherrn/Auftraggeber zu beauftragen.

3. Zahlungsbedingungen

Es wird eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 90% des Auftragswertes bei Baubeginn gestellt und bei Fertigstellung des 1. Fertigungsabschnitts (vertikale Erdwärmesonden-Bohrung) fällig. Der 2. Fertigungsabschnitt (Erdwärmesonden-Anbindung) wird erst nach Zahlung der für die geleistete Bohrung fälligen 90% begonnen. Nach vollständigem Ausgleich der Schlussrechnung wird die Dokumentation zur Vorlage bei der Behörde verschickt. Etwaige Mehrkosten/Massenmehrungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Hinweise

4.1. Entstehen Stillstands Kosten auf Grund unvorhersehbarer Hindernisse – wie z.B. Antreffen großer Mehrsuspension mit Maschinen (Klüfte, Hohlräume), Gasaustritt, Arteser, aber auch unzureichende Wasser- und/oder Stromversorgung, Unzugänglichkeit des Bohrplatzes und Gerätekosten, werden diese mit € 250,00 netto / Std. (€ 2.500,00 netto / Tag) in Rechnung gestellt. Für Kolonne beträgt der Stundensatz bei Stillstand € 125,00 netto / Std. (€ 1.000,00 netto / Tag (8 Stunden)).

Die meisten unvorhergesehenen Schäden, wie oben genannt, werden von der verschuldungsunabhängigen Versicherung problemlos übernommen.

4.2. Bei Beauftragung wird standardmäßig von den Bodenklassen 1 – 5 (1,8t Mini-Bagger) ausgegangen. Kosten für größere Maschinen und Personal werden gesondert berechnet.

4.3. Bei Neubauten ist der Wärmebedarf des Hauses, bedingt durch die hohe Feuchtigkeit im gesamten Baukörper, in den ersten beiden Heizperioden erhöht. Die Bauaustrocknung sollte nur mit speziellen, bauseitigen Geräten erfolgen. Bei knapp bemessenen Heizleistungen der Wärmepumpe und einer Bauaustrocknung im Herbst oder Winter empfiehlt sich, insbesondere bei Sole/Wasser-Wärmepumpen, einen zusätzlichen Elektro-Heizstab zu installieren, um den erhöhten Wärmebedarf zu kompensieren. Dieser sollte dann nur in der ersten Heizperiode in Abhängigkeit der Solevorlauftemperatur (ca. 0°C) aktiviert werden. Bei Sole/Wasser-Wärmepumpen können die erhöhten Verdichter Laufzeiten zu einer Unterkühlung der Wärmequelle mit Vereisung der Sonden und dadurch zu einem Ausschalten der Wärmepumpe kommen.

4.4. Das Erdreich über den Sonden und Leitungen kann nach Fertigstellung der Bohrarbeiten normal gepflastert, einbetoniert und überbaut werden. Dies gilt für Ein- sowie auch für Mehrfamilienhäuser inklusive Unterkellerung.

5. Versicherung und Förderung

Die sogenannte verschuldensunabhängige Versicherung, die gegen unvorhergesehene eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von Sachen (wie z.B. Gebäuden) durch die Bohrarbeiten absichern soll, muss vor Bohrbeginn abgeschlossen werden. Wichtig – diese Versicherung ist Voraussetzung für die aktuelle Förderung der BAFA. BAFA- und Bohrlochförderungen sind vom Bauherrn/Auftraggeber zu beantrage,

6. Abnahme

Bei Verlassen der Baustelle geht der Gefahrenübergang auf den Auftraggeber über, sofern keine förmliche Abnahme vereinbart ist. Alle Sonden werden abgesichert mittels Klebeband und von uns dokumentiert. Beim Verlassen der jeweiligen Kolonne (Bohr- und Anschlusskolonne) übernehmen wir keine Haftung für Beschädigungen Dritter auf dem Grundstück des Bauherrn, da die Sonde mit Einbau auf das Eigentum des Bauherrn übergeht.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bedingungen nicht wirksam sein, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Vorschrift, die dem Gedanken der Bedingungen am nächsten kommt.

8. Vereinbarung Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, wo die GmbH ihren Sitz hat.

 

Aqualine Brunnenbau GmbH, Welps Esch 13, D - 48369 Saerbeck